Zur Formulierung und Gestaltung von Bewerbungsschreiben existieren keine festen Normen oder Vorschriften. Allgemein gilt jedoch, dass der Bewerber ein Bild in Größe eines Passfotos auf dem Schreiben befestigt und neben einem Bewerbungstext einen Lebenslauf seines bisherigen Werdegangs beifügt. Der Lebenslauf gilt in tabellarischer Form als ausreichend und ist dem frei formulierten Text vorzuziehen, da er sich tabellarisch schneller lesen lässt. Das Bewerbungsschreiben sollte den Leser nicht mit Nebensächlichkeiten langweilen sondern zum Kern des Themas kommen. Dabei sollte der Bewerber einige Informationen streuen, die seinem Schreiben etwas Spannung oder Inhalt verleihen. Denkbar sind zum Beispiel Interessen oder kurze Begründungen warum, es ausgerechnet dieser Beruf oder diese Arbeitsstelle sein soll.
Die Angaben in Lebenslauf und Bewerbungsschreiben müssen stimmig sein. Der Lebenslauf sollte keine unerklärbaren Lücken oder unmögliche Daten enthalten. Alle Qualifikationen sollten aufgezählt werden, selbst wenn sie nicht unmittelbar für die Tätigkeit nutzbar sind. Die Erwähnung eines Hobbys kann eventuell zum Thema eines späteren Vorstellungsgespräches werden, wenn es das Interesse des Arbeitgebers weckt. Seine Stärken und ruhig auch die Schwächen darf der Bewerber in seinem Schreiben erwähnen. Eine Pflicht für gedruckte Bewerbungen gibt es nicht. Die Bewerbung kann handschriftlich erfolgen, sollte jedoch gut leserlich und ordentlich verfasst sein. Bei der Bewerbung in einem Grafikbüro oder einer Rechtsanwaltskanzlei ist eine handschriftliche gut gemachte Bewerbung sogar vorteilhaft. Der Schreibstil sollte in jedem Fall geschäftlich und neutral sein, die Bewerbung sollte keinerlei Gehaltsvorstellungen oder Karrierewünsche für einen späteren Aufstieg enthalten. Derartige Themen gehören eher in das Vorstellungsgespräch.
Zum Erlernen der richtigen Techniken zur Gestaltung von Bewerbungen sind bei den Jobcentern Vorlagen erhältlich und Veranstaltungen zum sogenannten Bewerbungscoaching zu belegen. Dort gibt es die Unterstützung zur Erarbeitung einer individuellen Musterbewerbung auf einen speziellen Beruf bei einem bestimmten Betrieb. Eine kostenlose Musterbewerbung bietet auch das Internet auf verschiedenen Seiten und in Berufsforen. Die Vorlagen sind immer nur als Anhaltspunkte zu verstehen und bedürfen der Anpassung für die persönlichen Zwecke. In den einschlägigen Foren wird ausführlich über die möglichen Gestaltungen oder Inhalte von Bewerbungen diskutiert und berichtet. Ob eine Bewerbung in Papierform oder online eingereicht werden darf und wann das sogar besser ist, wird in Fallbeispielen erläutert. Ob die Seite zum Download einer Musterbewerbung wirklich kostenlos ist, sollte sorgfältig überprüft werden. Hinter solchen Angeboten verstecken sich leider einige unseriöse Geschäftemacher.
]]>Die USA markieren nach wie vor ein sehr beliebtes Ziel gerade auch für Deutsche, die sich dort ein neues Leben aufbauen wollen. "Unendliche Weiten" der Landschaften werden suggeriert und nicht selten gezielt mit dem Slogan vom "Land der unbegrenzten Möglichkeiten" gespielt. Wer jedoch wirklich einen Job in den Staaten erhalten will, muss sich auf zahlenmäßig äußerst starke Konkurrenz gefasst machen. Knapp Über 290 Millionen Einwohner kann das Land schließlich vorweisen, wodurch viele fleißige Hände potentiell zur Stelle sind und Konkurrenz aus dem Ausland nicht per se dringend notwendig ist. Die Chancen steigen jedoch, wenn man auch zu Tätigkeiten im eher ländlichen Raum bereit ist und nicht bspw. unbedingt "New York City" als Arbeitsplatz im Sinn hat. Unter leichten Bedingungen einreisen können überdies Studenten oder sonstige sehr junge Menschen, die nicht länger als 18 Monate in den Staaten bleiben wollen.
Dank guter Englischkenntnisse eines recht großen Teils der Bevölkerung ist eine Ausreise nach Großbritannien unter sprachlichen Gesichtspunkten ebenfalls relativ naheliegend. Wenn man überdies auch in der Muttersprache wirklich gut ist und z.B. Deutsch als Leistungskurs in der Schule mit deutlich überdurchschnittlichem Erfolg belegt hatte, so ergeben sich vor allem im Bereich Dolmetschen und Übersetzung Chancen für leistungswillige deutsche Arbeitnehmer. Auch in der Touristik ist es sehr hilfreich, wenn das Personal zumindest bilingual kompetent ist; für die IT-Branche und für einen jedenfalls übergangsweise denkbaren Job in einem Call-Center gilt natürlich entsprechendes. Recht gut sind die Chancen auf einen Job in Großbritannien, wenn man über einen Hochschulabschluss verfügt. Vor der Einreise muss jedoch einen Blick auf den Personalausweis geworfen und dessen Gültigkeitsdauer überprüft werden. Eine Dekade (10 Jahre) muss hier noch die Gültigkeit des Dokumentes gewährleistet sein, um grünes Licht für den Aufenthalt zu bekommen.
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt in Österreich ist relativ entspannt. Die Arbeitslosenquote ist gering und ein dringender Bedarf an Fachkräften aus dem Ausland herrscht auch dann nicht, wenn diese der deutschen Sprache mächtig sind. Eher noch sind sogar slawische Sprachen ein gewisser Vorteil im Wettbewerb, da Österreich aufgrund seiner geographischen Lage ein Verbindungsstück bspw. zu Ungarn darstellt. Deshalb sind im IT-Bereich und auch im sonstigen technisch geprägten Sektor Arbeitsplätze verfügbar.
]]>Besonders vorteilhaft ist es dabei, gar nicht erst die ungeliebten Jobs zu absolvieren, sondern ausbildungsrelevante Tätigkeiten zu übernehmen. Damit wird das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Oft sind es die Professoren und Dozenten der unterschiedlichen Fachbereiche, die wissenschaftliche Mitarbeiter suchen. An der jeweiligen Fakultät darf man somit Kopien ziehen, Vorlesungen vorbereiten und mitunter sogar bei der Quellenauswahl wissenschaftlicher Texte helfen. Das verschafft nicht nur einen kleinen Obolus am Monatsende, sondern vertieft auch die Einsichten in den Fachbereich und erweitert auf diesem Wege stets das Wissen des Studenten.
Wem diese Möglichkeiten noch nicht ausreichen, der hat gerade in den Großstädten noch ganz andere Chancen. Ein Studentenjob in Leipzig, Berlin oder Hamburg kann dann nämlich oft auch direkt bei den großen Arbeitgebern aus Wirtschaft und Industrie bezogen werden. So darf der Jurastudent in renommierten Kanzleien kleine Hilfsdienste leisten, der Chemiker eventuell das Labor namhafter Institute nutzen oder der Zoologe die Tiergärten in den Metropolen als Arbeitsstelle besuchen. Auch hierbei ist vorteilhaft, dass bereits ein Einblick in die reale Tätigkeit gewonnen wird. Zudem können erste Kontakte zu den Firmen geknüpft werden, die letztlich nicht selten in einer Festanstellung münden.
Allerdings will nicht jeder Student neben der Ausbildung auch noch seine Freizeit in dem selben thematischen Umfeld verbringen. Wer jedoch Geld verdienen muss, sollte dann schon gute Alternativen parat haben. Beliebt ist dabei häufig die Arbeit mit Kindern. So etwa als Nachhilfelehrer oder in Sportvereinen. Hier präsentiert sich oftmals eine gänzlich andere Welt, in der sich der Student auf andere Werte besinnen muss. Nun ist er es nicht mehr, der lernen will – sondern er fungiert selbst als Lehrer. Dennoch kann diese Tätigkeit ebenso den Horizont erweitern wie Spaß bringen.
Neben diesen Möglichkeiten gibt es natürlich noch eine große Bandbreite an weiteren Tätigkeiten. Der Studentenjob in Leipzig, München oder Köln kann daher in unterschiedlichen Bereichen absolviert werden. Die Differenzen liegen dabei nicht ausschließlich in den Anforderungen an die Arbeit selbst, sondern oft auch in der Bezahlung. Wichtig ist, dass der Job das Studium nicht zu sehr belastet. Wer beim Kassieren an der Supermarktkasse gut abschalten kann, der wird hier sein Paradies finden. Wer dagegen lieber Zeitungen austrägt, Pizza liefert oder im Restaurant kellnert, dürfte natürlich ebenso eine gute Stelle finden. Und damit ist dann auch die Finanzierung des Studiums gesichert.
]]>Im Bereich des Gesundheitswesens dominieren für nahezu alle Berufsgruppen helle Farben. Der klassische weiße Arztkittel dürfte dabei das bekannteste Kleidungsstück sein. Dazu kommen die weißen Hosen und die ebenfalls weißen Schuhe. In Krankenhäusern ist das Tragen des Arztkittels in Verbindung mit einem Stethoskop in der Brusttasche oder um den Hals das untrügliche Zeichen dafür, einen Arzt oder eine Ärztin vor sich zu haben. Die ebenfalls ganz in weiß gekleideten Krankenpfleger oder Krankenschwestern tragen keine Kittel. Mit hellblauer oder rosafarbener Teilbekleidung werden das Hilfspersonal oder Auszubildende im medizinischen Bereich gerne gekennzeichnet. Die Ausstattung der Kleidung ist auf den jeweiligen Beruf ausgerichtet und erfüllt vor allem besondere hygienische Pflege- und Reinigungsanforderungen.
Die Berufsbekleidungen aus der Gastronomie sind unterteilt für die Dienstleistungen mit direktem Kundenkontakt und Arbeitsbereiche hinter den Kulissen der Gastronomie. So haben zum Beispiel die Köche und ihr Küchenpersonal traditionelle Kleidungen. Begonnen bei der Mütze oder dem Haarnetz über das Oberteil in weißer Farbe bis hin zur karierten Hose sind Köche in der Regel zu identifizieren. Das weitere Personal unterscheidet sich durch andere Kopfbedeckungen oder anders geschnittene und gefärbte Kleidungsstücke. Für Kellnerinnen und Kellner sind schwarze und weiße Kleidungsstücke obligatorisch. Kombiniert sind sie häufig mit großen Taschen oder Gürteln mit kleinen Schürzen zur Aufnahme der Geldbörse für die Kassiervorgänge am Tisch. Für Gastwirte werden traditionelle Berufskleidungen wie Lederschürzen oder weiße Hemden mit schwarzen Westen eingesetzt. Insgesamt ist die Gastronomiekleidung auf gute Reinigungseigenschaften zur Sicherstellung von Hygieneregeln ausgerichtet und soll gleichzeitig adrett aussehen.
Die Arbeitsbekleidung im Handwerk ist besonders vielfältig. Maler und Lackierer arbeiten eher in Weiß, während Schornsteinfeger und Zimmerleute Schwarz bevorzugen. Andere Berufe orientieren sich nicht an der Farbe, sondern am Schnitt der Berufsbekleidung. Zahlreiche mechanische Berufe und Tätigkeiten in der Elektrotechnik werden in Overalls ausgeübt. Verwendung finden auch 2-teilige Arbeitsanzüge. Diese Kleidungstücke zeichnen sich durch viele Taschen für Werkzeuge und sonstige Utensilien aus und sind teilweise gegen Entflammbarkeit imprägniert. Ergänzt werden viel handwerkliche Bekleidungen durch einen Schutzhelm. Die verwendeten Schuhe sind je nach Beruf mit Schutzkappen an Zehen und Fersen ausgerüstet oder besitzen Schutz gegen Säuren und Laugen an den Sohlen. Für die Tätigkeiten im Freien sind Kleidungsstücke mit besonderem Kälteschutz üblich. Damen und Herren finden speziell geschnittene Ausstattungen in reichhaltiger Auswahl.
]]>Das Tragen von Arbeitsschuhen gehört für viele Menschen zum täglichen Berufsleben dazu. Dabei gibt es Arbeitsschuhe für die verschiedensten Berufe. Ob in Handwerk und Industrie, im Büro, im Küchenbereich oder in der Medizin – in einer großen Bandbreite von Berufsfeldern gibt es bestimmtes Schuhwerk, das zur Berufskleidung einfach dazugehört.
Die wohl erste Art von Arbeitsschuhen, die spontan ins Gedächtnis springt, wenn man an den Begriff „Arbeitsschuh“ denkt, ist der klassische, an bestimmten Stellen verstärkte Sicherheitsschuh. Dieser wird in vielen Berufen in Handwerk und Industrie aus Sicherheitsgründen verwendet und dient dem optimalen Schutz des Fußes vor Verletzungen, beispielsweise durch das Herunterfallen von schweren Gegenständen auf den Fußbereich. Typischerweise haben Sicherheitsschuhe die Form eines Halbschuhs oder Stiefels und bestehen in der Regel aus Leder. Der vordere Teil des Schuhs ist dabei mit einer schützenden Kappe aus Metall oder Kunststoff verstärkt. Die Sohle besteht meist aus Gummi oder Polyurethan. Bestimmte Sicherheitsschuhe, zum Beispiel die Stiefel von Feuerwehrleuten, müssen außerdem auch mit durchtrittssicheren Sohlen ausgestattet sein, um Schutz vor Nägeln oder anderen spitzen Gegenständen zu bieten. In diesem Fall bestehen die Sohlen entweder aus Stahl oder einem ähnlich widerstandsfähigen Gewebe wie Kevlar. Je nach Beruf müssen die Arbeitsschuhe auch noch andere Kriterien erfüllen. Dies kann beispielsweise eine starke Wasserdichte oder besondere Hitzebeständigkeit sein.
Arbeitsschuhe sind auch im Bereich Medizin vertreten. Viele Menschen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, tragen pantoffelartige Schuhe, die „Clogs“ genannt werden. Diese Schuhe haben ein geschlossenes Vorderblatt, welches seitlich an eine meist aus Holz bestehende Sohle angebracht wird. An der Ferse befindet sich optional ein Lederriemen, der für optimalen Halt des Fußes im Schuh sorgt. Im Bereich Arbeitsschuhe Medizin sind sie deshalb so beliebt, weil sie sehr rutschfest sind und die Reinigung sehr leicht fällt. Gerade im Berufsfeld der Medizin, in der oft mit allerlei Flüssigkeiten hantiert wird, sind diese beiden Eigenschaften sehr praktisch. Außerdem leisten sie beim Stehen eine gute Funktion als Stütze und trainieren die Beinmuskulatur. Aus den genannten Gründen werden sie deshalb auch gerne als Arbeitsschuhe im Gastronomie- und Küchenbereich verwendet.
Obwohl auf den ersten Blick nicht als solcher ersichtlich, gibt es auch in Büro-Berufen einen typischen Arbeitsschuh. Hierbei handelt es sich um den klassischen Herrenschuh aus Leder, der für viele männliche Bänker, Versicherungsmakler oder sonstige Angestellte, die im Büro arbeiten, zur Kombination mit Anzug und Krawatte zum Business-Dresscode ganz klar dazugehört. Das Tragen dieser Schuhe hat jedoch eher optische als sicherheitstechnische Gründe. Beim klassischen Herrenschuh gibt es unzählige Varianten. Zu den beliebtesten gehören der „Norweger“, der „Budapester“, der „Derby“ und der „Oxford“, die sich alle in bestimmten Details des Schnitts unterscheiden. Populär ist aber auch der „Slipper“ oder „Loafer“, der ganz ohne lästige Schnürsenkel auskommt, dabei aber trotzdem schick aussieht und das seriöse Erscheinungsbild für das Auge angenehm abrundet.
]]>Grundsätzlich unterliegt jeder deutsche Bürger der Einkommensteuerpflicht. Das deutsche Einkommensteuerrecht sieht vor, dass das Einkommen an seiner „Quelle“ besteuert wird, so auch die Lohneinkünfte eines jeden Arbeitnehmers. Zur Abführung der Lohnsteuer ist der Arbeitgeber des Lohnsteuerpflichtigen im Rahmen des Gehaltszahlungslaufs verpflichtet. Für die Bemessung des Lohnsteuerabzugs (Lohnsteuervorauszahlung) durch den Arbeitgeber wird jeder Arbeitnehmer durch das Finanzamt, an dessen Ort er seinen Wohnsitz angemeldet hat, einer bestimmten Lohnsteuerklasse zugeordnet.
Die Einteilung des Steuerpflichtigen zu einer Lohnsteuerklasse wird im Wesentlichen durch seinen Familienstand sowie die Anzahl seiner Beschäftigungsverhältnisse vorbestimmt; allerdings haben Verheiratete bzw. in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft Lebende in gewissen Grenzen Entscheidungsspielräume in der Wahl ihrer Steuerklasse und damit in der Gestaltung der Höhe und Verteilung ihres monatlich überwiesenen und somit unmittelbar verfügbaren Nettogehaltseinkommens (sofern beide berufstätig sind).
Die Lohnsteuerklasse bestimmt lediglich die Höhe der durch den Arbeitgeber abzuführenden Lohnsteuervorauszahlung, indem bestimmte steuerpolitisch „förderungswürdige Tatbestände“ bereits im Gehaltszahlungszeitpunkt nettogehaltserhöhend berücksichtigt werden. Die tatsächliche Steuerschuld eines Arbeitnehmers wird jedoch erst nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der so genannten Einkommensteuerveranlagung (Lohn-/Einkommensteuerjahresausgleich) festgestellt. Eine zu hoch bemessene Lohnsteuervorauszahlung führt dann zu einer Einkommensteuerrückerstattung durch das Finanzamt an den Arbeitnehmer; analog löst eine zu niedrig bemessene Lohnsteuervorauszahlung eine entsprechende Nachzahlungspflicht des steuerpflichtigen Arbeitnehmers aus.
Wichtig wird die in der Vergangenheit gewählte Lohnsteuerklasse aber dann, wenn der Arbeitnehmer zum Begünstigten bestimmter Lohnersatzleistungen wie Mutterschafts- bzw. Elterngeld, Unterhalt, (Versorgungs-)Krankengeld, Invalidengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld wird, da die Höhe dieser Zahlungen nicht von der tatsächlichen Steuerschuld, sondern von der Höhe des zuletzt erhaltenen Nettogehalts des Begünstigten abhängig gemacht wird.
Das deutsche Einkommensteuerrecht kennt sechs Lohnsteuerklassen und gibt die Struktur der Lohnsteuerklassen Übersicht vor (§ 38b EStG).
Der Lohnsteuerklasse I werden alle Arbeitnehmer (und damit auch alle steuerlichen Freibeträge für Ledige) zugeordnet, die steuerlich einzeln veranlagt werden, d.h. die
• ledig sind
• geschieden sind
• verheiratet sind, aber dauernd getrennt leben
• verheiratet sind, deren Ehegatte aber im Ausland lebt
• verwitwet sind ab dem übernächsten Jahr nach dem Tod des Ehegatten, und damit keinen Anspruch mehr auf Steuerklasse III haben.
Die Lohnsteuerklasse II können Arbeitnehmer beantragen, die Steuerklasse I erfüllen und in deren Haushalt ein erziehungspflichtiges Kind (für das dem Steuerpflichtigen ein Kinderfreibetrag und/oder ein Freibetrag für Betreuungs-/Erziehungs-/Ausbildungsbedarf oder Kindergeld zusteht) lebt, ohne dass eine weitere erwachsene Person an diesem Wohnsitz gemeldet ist. Ebenso können Verwitwete mit mindestens einem Kind diese Lohnsteuerklasse ab dem Monat, der auf den Monat des Todes des Ehegatten folgt, beantragen. Mit dieser Lohnsteuerklasse kann der Vorteil des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende geltend gemacht werden.
Die Lohnsteuerklasse III gilt grundsätzlich für verheiratete Arbeitnehmer, die nicht die Voraussetzungen der Lohnsteuerklasse I erfüllen bzw. bei denen ein Ehepartner keinen Arbeitslohn bezieht oder bei denen ein Ehepartner (Besserverdiener) Arbeitslohn bezieht, der andere (Geringverdiener) jedoch in Steuerklasse V eingruppiert ist. Ihr sind weitgehend alle steuerlichen Freibeträge für Verheiratete zugeordnet. Gleichermaßen wird die Lohnsteuerklasse III bei Verwitweten bis zum Ende des auf den Tod des Ehegatten folgenden Kalenderjahres weitergeführt.
Die Lohnsteuerklasse IV wird von verheirateten Arbeitnehmern gewählt, wenn beide nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten mit Wohnsitz im Inland einen ungefähr gleich hohen Arbeitslohn beziehen. Diesem Konzept folgend werden dieser Lohnsteuerklasse alle steuerlichen Freibeträge für Verheiratete grundsätzlich hälftig zugerechnet. (Wird ein Ehegatte in die Lohnsteuerklasse V eingruppiert, gilt dies zwingend auch für den anderen Ehegatten.)
Die Lohnsteuerklasse V ergibt sich zwangsläufig für den Ehegatten, wenn der andere Ehegatte bereits in Lohnsteuerklasse III eingruppiert wurde. Da dieser Lohnsteuerklasse quasi keine steuerlichen Freibeträge zugerechnet werden, eignet sich diese Lohnsteuerklasse nur für Ehegatten mit geringem Einkommen, die die Freibeträge der Steuerklasse IV nicht übersteigen, oder für Ehegatten mit vorübergehender Tätigkeit.
Die Lohnsteuerklasse VI erhält der Arbeitnehmer, der gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezieht bzw. zwangsweise wenn er die Vorlage einer Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber versäumt hat. Da hier außer dem Altersentlastungsbetrag keine Freibeträge berücksichtigt werden, führt diese zur maximalen Bemessung der Lohnsteuervorauszahlung.
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